Viehkauf (§ 487 BGB in der Fassung vor dem 1. Januar 2002)
Recht | Wikipedia |
Für den Verkauf von Pferden, Eseln, Rindern, Schafen, Schweinen usw. galten bei Sachmängeln besondere Gewährleistungsregelungen.
Merkregel:
Möchtest handeln Du mit Rindern,
kannst Du wandeln und nicht mindern.
Merkregel:
Möchtest handeln Du mit Rindern,
kannst Du wandeln und nicht mindern.