Kranzgeld
Recht   Wikipedia  
Bis zur Streichung des § 1300 BGB im Jahre 1998 konnte eine Frau von ihrem ehemaligen Verlobten finanzielle Entschädigung fordern, wenn sie sich auf Grund des Eheversprechens von ihm hatte entjungfern lassen und er anschließend das Verlöbnis löste.

 Merkregel:
Der Bräutigam schaut sehr verwundert: Die Braut, sie klagt aus Dreizehnhundert.

 Merkregel:
Der Heil’ge Geist ist sehr verwundert, Maria klagt aus Dreizehnhundert.