Dingliche Rechte
Es gibt sieben dingliche Rechte, die (mit Ausnahme des Erbbaurechts) in der Reihenfolge des Merkspruches im BGB geregelt sind: Eigentum, Erbbaurecht, Dienstbarkeiten, Vorkaufsrecht, Reallasten, Hypotheken und Pfandrechte.

 Merkregel:
Ei...er... die... vor... Reallasten ...pf...en