Dingliche Rechte
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Es gibt sieben

Als dingliche Rechte werden in der deutschen Rechtswissenschaft diejenigen Rechte bezeichnet, die sich auf Gegenstände beziehen. Sie wirken gegenüber jedermann und stellen damit im Rahmen des Absolutheitsprinzips absolute Rechte dar.

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, die (mit Ausnahme des Erbbaurechts) in der Reihenfolge des Merkspruches im BGB geregelt sind: Eigentum, Erbbaurecht, Dienstbarkeiten, Vorkaufsrecht, Reallasten, Hypotheken und Pfandrechte.

 Merkregel:
Ei...er... die... vor... Reallasten ...pf...en
Zusatzinfo

Als dingliche Rechte werden in der deutschen Rechtswissenschaft diejenigen Rechte bezeichnet, die sich auf Gegenstände beziehen. Sie wirken gegenüber jedermann und stellen damit im Rahmen des Absolutheitsprinzips absolute Rechte dar.

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