Kennzeichen deutscher Luftfahrzeuge
Kennzeichen deutscher Luftfahrzeuge bestehen aus dem Buchstaben D, einem Bindestrich und weiteren Zeichen in Abhängigkeit von der Art des Luftfahrzeugs:
Bei den meisten Luftfahrzeugkategorien (Ausnahmen s. u.) folgt nach dem Bindestrich ein Buchstabe, der die Art des Luftfahrzeugs kennzeichnet, sowie drei weitere Buchstaben z. B. D-EABC.

Dabei bedeuten:

M = Ultraleichtflugzeuge
E = einmotorig bis 2 t
G = mehrmotorig bis 2 t
F = einmotorig 2 bis 5,7 t
I = mehrmotorig 2 bis 5,7 t
C = 5,7 bis 14 t
B = 14 bis 20 t
A = über 20 t
H = Hubschrauber
L = Luftschiffe
K = Motorsegler.

Nicht berücksichtigt:

Segelflugzeuge: D-1234 (vier Ziffern)
unmotorisierte Luftsportgeräte: D-N…
Ballone: D-O…

 Merkregel:
Manch ein guter Flieger isst Citronen, bis alle Hunde Läuse kriegen - ohne Ohne
d. h. ohne diejenigen ohne Motor.