Rechnungswesen
Vertragliche Ansprüche von uns an andere heißen „unsere Forderungen“. Vertragliche Ansprüche anderer an uns heißen „unsere Verbindlichkeiten“.
Merkregel:
Forderungen an Kunden, Verbiendlichkeiten an Lieferer
Merkregel:
Forderungen an Kunden, Verbiendlichkeiten an Lieferer
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